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Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und
Mitgänger-Flurförderzeuge Ausbildung

Tausende von Arbeitsunfällen jährlich, davon ein paar mit tödlichem Ausgang, werden durch falsches Bedienen der Geräte verursacht.

Deshalb schreiben die Berufsgenossenschaften eine Schulung für die Bediener vor. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Schulungsseminar ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Eignung.

Neben der Ersteinweisung, die je nach persönlichen Vorkenntnissen entweder eine theoretische oder eine theoretische und praktische Ausbildung umfasst, ist eine jährliche Weiterbildung (Unterweisung) für alle Bediener zwingend vorgeschrieben.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Teilnehmer eine Abschlussbescheinigung (Fahrausweis).

Die Ausbildung erfolgt nach den Grundsätzen der IAG – Lehre.
(Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz)

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